Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („nachfolgend AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der ADSUM GmbH, Egidystrasse 1, 13509 Berlin (nachfolgend „ADSUM“), und ihren Kunden über die Erbringung von Leistungen der Alltagsunterstützung gemäß § 45 SGB XI sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit ADSUM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

 

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsinhalt

(1) Die auf der Website www.adsum-cura.de sowie in sonstigen Unterlagen dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages abgibt (mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular) und ADSUM dieses ausdrücklich bestätigt – in der Regel durch Auftragsbestligung oder Beginn der Leistungserbringung.

(3) ADSUM erbringt ausschließlich Leistungen der Alltagsunterstützung im Sinne des § 45 SGB XI. Hierzu zählen insbesondere:

  • Haushaltsreinigung und hauswirtschaftliche Versorgung

  • Gartenpflege und Außenbereichspflege

  • Einkäufe, Botengänge und Begleitdienste

  • Gesellschaft, Alltagsbegleitung und soziale Betreuung

  • Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige und junge Familien

(4) Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI sowie medizinische oder therapeutische Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages.

 

§ 3 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis von ADSUM. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss eine transparente Kostübersübersicht.

(2) ADSUM ist als anerkannter Anbieter nach § 45 SGB XI berechtigt, Leistungen direkt mit der Pflegekasse des Kunden abzurechnen, sofern der Kunde einen anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1–5) besitzt und die Voraussetzungen des § 45b SGB XI erfüllt. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131,00 Euro (Stand 2025; Anpassungen durch den Gesetzgeber vorbehalten).

(3) Soweit Leistungen über den Entlastungsbetrag hinausgehen oder der Kunde keinen Pflegegrad besitzt, ist die Vergütung unmittelbar vom Kunden zu entrichten.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

(5) ADSUM behält sich vor, Vergütungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen anzupassen. Stimmt der Kunde der Erhöhung nicht zu, ist er berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat ADSUM rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen mitzuteilen, insbesondere Angaben zu besonderen Bedarfen und Zugangsmöglichkeiten.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ADSUM ungehinderten Zutritt zu den erforderlichen Räumlichkeiten erhalten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich zu respektvollem Umgang mit dem Personal. Beleidigungen, Diskriminierungen oder körperliche Übergriffe berechtigen ADSUM zur sofortigen Einstellung der Leistungen und zur außerordentlichen Kündigung.

(4) Änderungen, die die Leistungserbringung beeinflussen (z. B. Pflegegradwechsel, Umzug), sind ADSUM unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 5 Termine und Leistungsänderungen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen müssen spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kürzfristigeren Absagen ist ADSUM berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen, sofern die Kapazität nicht anderweitig vergeben werden konnte.

(2) ADSUM behält sich vor, bei Krankheit, höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Umständen Termine zu verschieben oder Vertretungskräfte einzusetzen. Der Kunde wird so früh wie möglich informiert.

 

§ 6 Haftung

(1) ADSUM haftet für Schäden, die durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbeschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ADSUM nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt uneingeschränkt.

(4) Eine Haftung für Wertsachen, Bargeld oder nicht gesicherte Gegenstände ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dem Kunden wird empfohlen, Wertsachen zu sichern.

 

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Rückstand gerät (mehr als eine Monatsrechnung),

  • der Kunde oder seine Angehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beleidigen, bedrohen oder körperlich gefährden,

  • die Voraussetzungen für die Leistungserbringung dauerhaft entfallen (z. B. Einzug in ein Pflegeheim).

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (Brief oder E-Mail).

 

§ 8 Datenschutz

(1) ADSUM verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Abrechnung mit Pflegekassen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO sowie bei Gesundheitsdaten Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO.

(2) Daten werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung (z. B. Abrechnung mit der Pflegekasse) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich.

(3) Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.adsum-cura.de/datenschutz abrufbar.

 

§ 9 Schweigepflicht

ADSUM und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle im Rahmen der Leistungserbringung bekanntgewordenen persönlichen und gesundheitlichen Verhältnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

§ 10 Änderungen der AGB

(1) ADSUM behält sich vor, diese AGB aus sachlichem Grund (z. B. Gesetzänderungen, Anpassung des Leistungsangebots) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung der Frist und das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(3) Bei fristgerechtem Widerspruch sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

(4) Diese AGB stehen in der jeweils aktuellen Fassung unter www.adsum-cura.de/agb zum Abruf bereit.