Unsere Leistungen

Alltagshilfe in Berlin

Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ganz Berlin. Wir unterstützen im Haushalt, im Garten, beim Einkauf oder als Gesellschaft. Als nach § 45 SGB XI anerkannter Anbieter rechnen wir direkt über den Entlastungsbetrag ab.

Haushalt & Reinigung

Unsere Alltagshelfer unterstützen Sie zuverlässig bei den täglichen Aufgaben im Haushalt – individuell, respektvoll und angepasst an Ihre persönlichen Bedürfnisse. Dazu gehören unter anderem Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung, Fenster reinigen, Gardinen abnehmen und wieder anbringen sowie das Ordnung halten in der Wohnung und administrative Aufgaben zu erledigen. Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern und ein sauberes, angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Auch im Garten können wir Sie unterstützen.

Die Unterstützung kann – je nach Pflegegrad und Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag, der Umwandlung von bis zu 40% der Pflegesachleistungen oder auch über die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Wir beraten Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

Gesellschaft & Alltagsbegleitung

Manchmal ist das Wichtigste einfach jemand, der da ist. Wir leisten Gesellschaft und begleiten Sie im Alltag.

Gemeinsame Zeit ist genauso wichtig wie praktische Unterstützung. Unsere Mitarbeiter begleiten Sie im Alltag, leisten Gesellschaft und unterstützen dabei, aktiv und selbstständig zu bleiben. Ob gemeinsame Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Ärzten, Behörden oder Freizeitaktivitäten – wir sind an Ihrer Seite.

Dabei stehen Vertrauen, Zuverlässigkeit und ein wertschätzender Umgang stets im Mittelpunkt.

Wir planen für Sie feste Mitarbeiter ein, so dass ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut werden kann.

Einkäufe & Botengänge

Ob Supermarkt, Apotheke oder Behördengänge – wir erledigen Ihre Besorgungen zuverlässig

Wir unterstützen Sie bei Einkäufen und wichtigen Erledigungen im Alltag. Unsere Alltagshelfer übernehmen gemeinsam mit Ihnen oder für Sie Einkäufe, holen Rezepte oder Medikamente ab und erledigen kleinere Botengänge.

So sparen Sie Kraft und Zeit und bleiben dennoch bestmöglich in Ihren Alltag eingebunden. Die Unterstützung erfolgt flexibel und orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Pflegeberatung & Beratungsgespräche

Pflegebedürftigkeit bringt häufig viele Fragen mit sich – sowohl für Betroffene als auch für Angehörige. Wir unterstützen Sie mit verständlichen und individuellen Beratungsgesprächen rund um die Möglichkeiten der Pflegeversicherung und vorhandene Unterstützungsangebote.

Dazu gehören beispielsweise Informationen zu Pflegegraden, Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassungen sowie weiteren Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten im Alltag. Gemeinsam prüfen wir, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation sinnvoll genutzt werden können.

Zudem unterstützen wir bei den verpflichtenden Beratungsgesprächen nach §37.3 SGB XI für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zuhause versorgt werden. Die Beratungen dienen dazu, die häusliche Pflege fortlaufend zu sichern, Angehörige zu entlasten und regelmäßig über mögliche Hilfsangebote zu informieren.

Unser Ziel ist es, Orientierung zu geben, Fragen verständlich zu beantworten und passende Lösungen für den Alltag aufzuzeigen – persönlich, respektvoll und verständlich erklärt.

Wichtig: die Beratungsgespräche für das erste Halbjahr müssen bis Ende Juni durchführt sein, andernfalls droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin.

Möglichkeiten der Abrechnung

Unsere Unterstützungsleistungen können – je nach persönlicher Situation und vorhandenen Ansprüchen – auf verschiedenen Wegen abgerechnet werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu den passenden Möglichkeiten.

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 können den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse nutzen. Dieser beträgt derzeit bis zu 131,00 € monatlich und kann beispielsweise für Unterstützung im Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

Wichtiger Hinweis: Nicht verbrauchte Restguthaben des Entlastungsbetrages aus dem Jahr 2025 können nur noch bis zum 30.06.2026 genutzt werden. Danach verfallen nicht verwendete Beträge.

Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen
Ab Pflegegrad 2 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nicht genutzte Pflegesachleistungen anteilig umzuwandeln. Dadurch können zusätzliche Unterstützungsleistungen im Alltag finanziert werden, ohne diese privat zahlen zu müssen.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Wenn pflegende Angehörige zeitweise verhindert sind – beispielsweise durch Termine, Krankheit oder Urlaub – können Leistungen über die Verhinderungspflege genutzt werden. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auch stundenweise für unterstützende Leistungen im Alltag eingesetzt werden.

Selbstzahler-Leistungen
Selbstverständlich können alle unsere Leistungen auch unabhängig von der Pflegekasse als private Selbstzahler-Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies bietet maximale Flexibilität bei Umfang und Einsatzzeiten der Unterstützung.

Haustierunterbringung bei Krankenhausaufenthalt oder Reha

Viele Menschen sorgen sich bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme nicht nur um die eigene Versorgung, sondern auch um das Wohl ihres Haustieres. Wir unterstützen dabei, passende Lösungen für die vorübergehende Betreuung oder Unterbringung von Haustieren zu organisieren.

Gemeinsam prüfen wir individuelle Möglichkeiten und unterstützen bei der Koordination, damit Sie Ihren Aufenthalt mit einem besseren Gefühl antreten können. Denn Haustiere sind oft ein wichtiger Teil des Alltags und verdienen während Ihrer Abwesenheit eine zuverlässige Versorgung.

Pflanzenpflege bei Krankenhaus- oder Reha - Aufenthalt

Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Rehamaßnahme bringt viele organisatorische Fragen mit sich. Damit Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können, kümmern wir uns zuverlässig um Ihre Pflanzen – liebevoll, professionell und individuell abgestimmt.

Ob Zimmerpflanzen, Balkonkästen oder kleine Indoor-Gärten: Wir sorgen dafür, dass Ihre grünen Begleiter während Ihrer Abwesenheit bestens versorgt sind.

Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist häufig entscheidend für die Einstufung eines Pflegegrades. Viele Betroffene und Angehörige fühlen sich im Vorfeld unsicher oder wissen nicht, welche Informationen wichtig sind.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf den Termin und helfen dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag besser zu dokumentieren und verständlich darzustellen. Ziel ist es, mehr Orientierung und Sicherheit für die Begutachtungssituation zu schaffen.

Gartenarbeit & Unterstützung rund um Ihr Zuhause

Ein gepflegter Garten trägt wesentlich zur Sicherheit (Sturzprävention), zum Wohlbefinden und zur Lebensqualität bei. Unsere Unterstützung umfasst leichte Gartenarbeiten wie beispielsweise Unkraut entfernen, Laub fegen, Pflanzen gießen oder kleinere saisonale Arbeiten rund um Haus und Grundstück.

Die Leistungen werden individuell abgestimmt und sollen dabei helfen, den eigenen Wohnbereich weiterhin angenehm und sicher nutzen zu können.

Kleine Handwerkertätigkeiten & Organisation von Hilfen

Im Alltag fallen immer wieder kleinere Aufgaben im Wohnumfeld an, die alleine nur schwer bewältigt werden können. Wir unterstützen bei einfachen organisatorischen Tätigkeiten und helfen dabei, passende Lösungen für kleinere Arbeiten im Haushalt zu finden.

Dazu gehört beispielsweise die Koordination und Weiterleitung von Bedarfen an geeignete Fachfirmen oder Handwerksbetriebe. So können notwendige Anpassungen oder Reparaturen unkomplizierter organisiert werden – etwa bei Wohnraumanpassungen oder kleineren Instandhaltungen im Alltag.

Barrierefreier Badumbau & Zusammenarbeit mit Fachfirmen

Ein barrierearmes oder barrierefreies Badezimmer kann den Alltag deutlich erleichtern und zu mehr Sicherheit sowie Selbstständigkeit beitragen. Gemeinsam mit erfahrenen Fachfirmen unterstützen wir bei der Organisation und Vermittlung von Lösungen rund um den Badumbau.

Dazu gehört beispielsweise der Austausch einer Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche, rutschhemmende Lösungen, Haltegriffe oder weitere Anpassungen zur Verbesserung der Sicherheit im Badezimmer. Viele Umbauten können innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden, sodass das Badezimmer schnell wieder nutzbar ist.

Gerne informieren wir auch über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach §40 SGB XI und unterstützen bei der Orientierung zu den nächsten Schritten.

¹ Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Für anerkannte Alltagshilfe – direkt mit Adsum abrechenbar. ² Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Für häusliche Pflege durch Angehörige, ab PG 2. ³ Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI): Für ambulante Pflegedienste, ab PG 2. Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Stand 2026.

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