Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: So setzen Sie ihn ein
Was heute gilt – verständlich erklärt
So gilt es heute - zur geplanten Pflegereform (Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen)
Rechtsstand: November 2026.
Wenn jemand Pflege braucht, bleibt im Alltag oft wenig Zeit und Kraft für den Haushalt. Der Entlastungsbetrag ist dafür gedacht, genau hier zu helfen. Wir erklären Ihnen, wie er funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
Höhe: bis zu 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € pro Jahr (Stand November 2026)
Wer: Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege
Zweckgebunden: Sie erhalten kein Bargeld. Die Kasse erstattet Leistungen oder zahlt anerkannte Anbieter.
Fristen: Nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Kosten für Sie: Solange der Betrag reicht, in der Regel keine
Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können
Zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie ADSUM, für Tages- und Nachtpflege, für Kurzzeitpflege und für Leistungen ambulanter Pflegedienste. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt das bei Pflegediensten nicht für Leistungen der Selbstversorgung, also etwa die Körperpflege.
Bei ADSUM: Haushalt & Reinigung, Alltagsbegleitung, Einkäufe & Botengänge, Gartenarbeit. Wir leisten keine Pflege und keine medizinischen Tätigkeiten. Alle Leistungen im Überblick.
So rechnen wir ab
Sie beauftragen uns.
Wir erbringen die Leistung. Sie bestätigen jeden Einsatz mit den erledigten Tätigkeiten.
Am Monatsende bestätigen Sie die Stunden, und wir rechnen nach Ihrer Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Privat Versicherte erhalten die Rechnung und lassen sich die Kosten von ihrer Kasse erstatten.
Übersteigen die Kosten das Guthaben, zahlen Sie die Differenz selbst. Die Kosten nennen wir Ihnen vorab.
Restguthaben: Was gilt im November 2026?
Nach heutigem Recht können Sie Guthaben aus 2026 noch bis zum 30. Juni 2027 nutzen. Der Gesetzentwurf zur Pflegereform enthält dafür bisher keine Übergangsregel, ob die Frist so bleibt, ist offen. Wir empfehlen: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse schriftlich bestätigen, wie viel Guthaben Sie haben, und planen Sie Einsätze nicht zu spät.
Weitere Wege (Stand November 2026)
Umwandlung (ab Pflegegrad 2): Unter Voraussetzungen können bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote eingesetzt werden.
Verhinderungspflege: Kann unter Voraussetzungen stundenweise für Unterstützung im Alltag genutzt werden. Voraussetzungen prüfen
Selbstzahler: Alle Leistungen auch ohne Pflegekasse, die Kosten nennen wir vorab.
Die Pflegereform kann diese Wege ändern: Pflegereform.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
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Nicht genutzte Beträge sind nach heutigem Recht bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Was die Reform ändert: Pflegereform.
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Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
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Der Entlastungsbetrag setzt einen Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad ist eine private Selbstzahlung möglich, die Kosten nennen wir vorab.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Guthaben oder zur Abrechnung? Wir erklären es Ihnen gern.
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI. Stand: November 2026. Zuletzt geprüft: 02.11.2026.
Wir rufen Sie zurück
Unverbindlich. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.